Hundepension Fily & Co., Fabian Hanauer & Vanessa Hanauer GbR
(Stand 01.01.2026)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Betreuungsleistungen der Hundepension Fily & Co., Fabian Hanauer & Vanessa Hanauer GbR (nachfolgend „Hundepension“).
Mit Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen dem Hundehalter (nachfolgend „Halter“) und der Hundepension werden diese AGB Vertragsbestandteil. Der Halter wird vor Vertragsschluss ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB hingewiesen.
Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, über das Buchungstool auf der Website oder über WhatsApp erfolgen. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Buchung durch die Hundepension zustande.
§ 2 Haltereigenschaft und Haftpflichtversicherung
Der Halter bleibt während der gesamten Betreuungsdauer Tierhalter im Sinne des § 833 BGB.
Der Halter versichert, dass für den Hund eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht, die auch Schäden während einer gewerblichen Inobhutnahme abdeckt. Der Versicherungsschutz ist auf Verlangen nachzuweisen.
§ 3 Gesundheitszustand und Impfungen
Der Halter bestätigt, dass:
der Hund gesund ist,
keine ansteckenden Krankheiten bestehen,
ein gültiger Impfschutz (insbesondere gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Zwingerhusten und Tollwut) vorliegt,
der Hund frei von Parasiten ist.
Der Impfpass ist bei Abgabe vorzulegen.
Bringt ein Hund ansteckende Krankheiten oder Parasiten mit, trägt der Halter die hierdurch entstehenden Kosten (z.B. tierärztliche Behandlung, Desinfektion, Mehraufwand, Ausfallkosten), sofern die Hundepension kein Verschulden trifft.
§ 4 Betreuung und Unterbringung
Die Hundepension verfügt über die erforderliche Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz.
Die Hunde werden im Haus in Gruppen von bis zu 10 Hunden gehalten und nutzen ein eingezäuntes Außengelände. Eine Unterbringung in Zwingern erfolgt nicht.
Der Halter ist sich der mit einer Gruppenhaltung verbundenen sozialen Risiken bewusst und erklärt sich hiermit einverstanden.
Die Hunde werden ausschließlich angeleint geführt. Gassigänge erfolgen nach Ermessen der Hundepension unter Berücksichtigung von Wetter, Sicherheitsaspekten und geeignetem Equipment.
§ 5 Besondere Bedürfnisse und Medikamentengabe
Besondere Bedürfnisse (Medikamente, Diätfutter, Verhaltensauffälligkeiten etc.) sind vor Betreuungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
Medikamentengaben und zusätzliche Leistungen werden gemäß aktueller Preisliste berechnet.
Die Hundepension übernimmt keine Haftung für Nebenwirkungen oder Folgeschäden, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
§ 6 Tierärztliche Versorgung
Die Hundepension ist berechtigt, bei Erkrankung oder Verletzung des Hundes einen Tierarzt eigener Wahl hinzuzuziehen, sofern der Halter oder eine Notfallperson nicht erreichbar ist.
Die Entscheidung über die medizinische Notwendigkeit trifft der behandelnde Tierarzt.
Die entstehenden Tierarztkosten trägt der Halter. Externe Kosten sind direkt mit dem Tierarzt abzurechnen.
Die Hundepension verpflichtet sich, den Halter unverzüglich zu informieren, sofern dies möglich ist.
§ 7 Haftung
Die Hundepension haftet nach den gesetzlichen Vorschriften:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Im Übrigen ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
Eine Haftung für typische Risiken der artgerechten Gruppenhaltung (z.B. sozialtypische Auseinandersetzungen unter Hunden) besteht nur bei schuldhafter Pflichtverletzung.
Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände (Decken, Leinen, Spielzeug etc.) ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
§ 8 Aggressives Verhalten / Abbruch der Betreuung
Der Halter versichert, dass der Hund nicht aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Hunden ist.
Zeigt der Hund Verhalten, das eine weitere Betreuung unzumutbar macht (z.B. massive Aggression, erhebliche Angstzustände, Zerstörungsverhalten), ist die Hundepension berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Der Halter verpflichtet sich, den Hund unverzüglich abzuholen. Erfolgt dies nicht, ist die Hundepension berechtigt, eine geeignete Ersatzunterbringung auf Kosten des Halters zu veranlassen.
§ 9 Läufige Hündinnen
Läufige Hündinnen können grundsätzlich nicht aufgenommen werden.
Wird eine Hündin während des Aufenthalts läufig, ist der Halter zur unverzüglichen Abholung verpflichtet.
Ist eine vorübergehende Einzelunterbringung möglich, werden hierfür angemessene Zusatzkosten gemäß Preisliste berechnet.
§ 10 Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Der Gesamtbetrag ist spätestens bei Übergabe des Hundes fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist die Hundepension berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.
Der Halter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 11 Stornierung
Pension:
bis 35 Tage vor Anreise: kostenfrei
bis 28 Tage: 50 %
bis 21 Tage: 75 %
darunter: 100 %
Tagesbetreuung:
bis 48 Stunden vorher: kostenfrei
bis 24 Stunden: 50 %
darunter: 100 %
Dem Halter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Hundepension kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Eine Erstattung bei vorzeitiger Abholung erfolgt nicht.
§ 12 Nichtabholung des Hundes
Wird der Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, wird die zusätzliche Betreuungszeit berechnet.
Die Hundepension wird den Halter schriftlich unter Fristsetzung zur Abholung auffordern.
Erfolgt auch nach angemessener Fristsetzung keine Abholung, ist die Hundepension berechtigt, den Hund anderweitig artgerecht unterzubringen.
Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere aus einem gesetzlichen Pfandrecht, bleiben unberührt.
§ 13 Bild- und Videoaufnahmen
Der Halter erklärt sich widerruflich damit einverstanden, dass Bild- und Videoaufnahmen seines Hundes für Werbezwecke der Hundepension verwendet werden dürfen.
Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 14 Höhere Gewalt
Kann die Hundepension aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Seuchengeschehen) ihre Leistungen nicht erbringen, bestehen keine Schadensersatzansprüche. Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
§ 15 Schlussbestimmungen
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.